Mitgliedschaft Appell

Brüssel, im November 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde
seit einiger Zeit erhalten Sie regelmäßig Mitteilungen von Seiten der Europäischen Koordination für das Recht von MigrantInnen auf Schutz der Familie. Unsere kleine Organisation möchte sich auch weiterhin aktiv für die Wahrung des Rechts auf Familienleben von Migrantinnen und Migranten einsetzen; um dies tun zu können, braucht sie die Unterstützung der Organisationen und Vereine in den verschiedenen europäischen Ländern. Mit dem Appell, Mitglied der Koordination zu werden, wenden wir uns heute an Sie.

Mit der Mitgliedschaft sind eine Reihe von Chancen verbunden: An der Entwicklung der Strategien und Aktivitäten der Koordination teil zu haben - dies ist möglich durch die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen (alle zwei Jahre) und den Treffen des Verwaltungsrates (zweimal jährlich); über europäische Einwanderungspolitik regelmäßig durch Mitteilungen des Sekretariats der Koordination informiert zu werden; durch die Beteiligung an den Aktivitäten der Koordination einen europäischen Ansatz zu entwickeln, der unserer Ansicht nach sehr wichtig für die Arbeit der Organisationen heute ist; und schließlich auf der Website der Koordination vertreten zu sein, um dort auch andere über die eigenen Aktivitäten zu informieren.

Die Mitgliedschaft bedeutet auch die Beteiligung an der Arbeit der Koordination auf unterschiedliche Weise : Mit Ihrem Jahresbeitrag tragen Sie dazu bei, dass die Koordination bestehen kann, und Sie erhalten damit zugleich das Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung; Sie sind aufgefordert, die Beschlüsse des Verwaltungsrates der Koordination aktiv zu unterstützen; Sie sollten möglichst einen Link von Ihrer Website auf die Seite der Koordination setzen; besonders willkommen sind natürlich die Ideen und die « Manpower », die Ihre Organisation in die Arbeit der Koordination investieren wird.

Alle weiteren Einzelheiten finden Sie in unserer Satzung: Satzung .
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Organisation Mitglied der Europäischen Koordination werden sollte, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und an die angegebene Adresse zu senken.
Danke schon jetzt, und alles Gute für Ihre Arbeit.

Für die Koordination
Antonio Germano Garatto, Vorsitzender
Ruben Urrutia, Schatzmeister


Hauptaktivitäten der Koordination in 2005

Im Jahr 2005 hat die Mitgliederversammlung der Koordination stattgefunden, die satzungsgemäß alle zwei Jahre durchgeführt werden muss. Dabei haben die Mitglieder ihre Bereitschaft bekräftigt, sich auch weiterhin für die Anerkennung und Wahrung der Rechte eingewanderter Familien einzusetzen (vgl. Newsletter Nr. 13: Mitgliederversammlung 2005: newsletter n. 13 .

Insbesondere haben wir uns vorgenommen, weiterhin Fälle und Daten zu sammeln in Bezug auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung 86/2003/EG und auf Verstöße gegen die Rechte eingewanderter Familien (vgl. Newsletter Nr. 13, B 1).

Vor der Mitgliederversammlung hatte die Koordination bereits Stellung bezogen zum Grünbuch der Europäischen Kommission für einen gemeinsamen Ansatz bei der Steuerung der (vgl. )
In diesem Zusammenhang hatte die Koordination auch die Stellungnahmen anderer Organisationen unterstützt (vgl. ).

In Bezug auf die Richtlinie 2003/86/EG vom 22. September 2003 ist Ihnen vielleicht bekannt, dass die Generalanwältin Frau Kokott am 8. September 2005 eine Stellungnahme vorgelegt hat, die im Tenor darauf abzielt, die Unzulässigkeit der Klage, die das Europaparlament vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht hatte, zu begründen. Wir haben dazu einen Kommentar von Claire Rodier vom GISTI in Paris eröffentlicht (vgl. ), und wir werden auch die Europaabgeordneten für dieses Thema sensibilisieren. Über unseren Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden, gleichzeitig möchten wir Sie aber auch dazu einladen, regelmäßig unsere Website.

Außerdem werden wir der EU-Kommission unsere Position und unsere Bedenken hinsichtlich des jüngsten Dokuments der Kommission in Bezug auf die Integration von Migranten vortragen.

Schließlich geht es in nächster Zeit darum, die Umsetzung der Richtlinie zur Familienzusammenführung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu beobachten (die bis zum 3.10. erfolgen musste) sowie über das Problem der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien.

Um diese Aufgaben bewältigen zu können, benötigen wir die Unterstützung von möglichst vielen Organisationen.
Danke für Ihr Interesse und Ihre aktive Unterstützung!